Donnerstag, 1. März 2018

Bodenplatte in Eigenleistung, das sichere Fundament

In diesem Beitrag, möchte ich mich gerne mit dem Thema Bodenplatte befassen. Insbesondere, Bodenplatte in Eigenleistung bei Stellung eines Fertighauses. Dies führt nämlich zu gewissen "Unannehmlichkeiten" (zumindest bei der Firma Dan-Wood, wobei ich vermute, dass dies bei anderen Hausbaufirmen nicht anders ist).



Generell wird natürlich damit geworben, dass Dan-Wood schlüsselfertige Häuser ab OK Bodenplatte stellt und baut darauf auch ihr Angebot auf. Auf deren Homepage werden, wie bei fast keinem anderen Anbieter, Endpreise für die Häuser in Standardausführung preisgegeben. Ergibt Sinn, da Kosten für Bodenplatte und Erdarbeiten mit Schmutzwasser- und Regenwasserverrohrung ja stark vom Grundstück (Bodengutachten und Statik) abhängig sind.

Heißt also, alles unterhalb des Hauses ist Bauherrensache und somit frei wählbar wie und mit wem. Naja, "wie"...nicht ganz, aber man hat die freie Wahl der ausführenden Firma oder eben, wie bei mir, in Eigenleistung.

Nimmt man einen der Partner von Dan-Wood ist man, was das Organisatorische betrifft, relativ befreit. Im Prinzip gibt es nur 2 Problematiken; Man liest über die Partner von Dan-Wood (Beispiel Firma Glatthaar oder Firma TIB) sowohl positives als auch negatives. Gut.....ich bin der Meinung, dass man über JEDE größere Firma, die zahlreiche Bauprojekte jährlich ausführt, negativen Content im Netz findet. Egal ob es die Tiefbauer sind, die Bodenplattenbauer oder die Hausbaufirma selbst. Der 2te Nachteil ist, dass diese Partner in den meisten mir bekannten Bauprojekten, preislich sehr weit über den Angeboten ortsansässiger Firmen liegen. Insbesondere, fiel mir auf, dass in den Erstangeboten immer sehr "minimalistisch" kalkuliert wurde, oder gar Positionen weggelassen wurden. Jetzt nicht nur speziell bei den großen Firmen, aber es war schon auffällig.

Beispiel für Minimalismus:
Habe zahlreiche Angebote gesehen, wo von 30cm Aushub die Rede ist. Naja....jedem sollte klar sein, dass 30cm in den seltensten Fällen ausreicht.


Beispiel für fehlende Positionen:
Bei einigen Angeboten ist dann aufgeführt, inklusive der Schmutzwasserverrohrung unterhalb der Bodenplatte. Naja.....die Verrohrung sollte aber natürlich noch ein wenig weiter gehen.

Rein rechtlich oder auch sachlich ist das ja auch weniger verwerflich. Es steht ja schwarz auf weiß niedergeschrieben. Aber, man sollte trotzdem auch mal als Baufirma darauf eingehen, dass man eben keinen Toaster verkauft, den jeder schon 5mal in seinem Leben gekauft und 4000mal benutzt hat. Zahlreichen Bauherren fallen solche Positionen nun mal eben nicht so schnell ins Auge. Natürlich kann man bei diesem Erstangebot oftmals keine präzisieren Angaben machen, da Bodengutachten und genauer Architektenplan noch fehlen, aber wenigstens könnte man einen fett gedruckten Vermerk mit drauf setzen. Oder eine Preisangabe für jeden weiteren laufenden Meter KG-Rohr angeben.

Oftmals fehlt auch das Anlegen des Gerüstraumes. Also das seitlich der Bodenplatte 2m befestigt werden muss, damit das Gerüst standsicher ist.

Diese ganze Kosten kommen dann schon mal recht unerwartet noch auf einen zu.

Es gibt natürlich auch Vorteile, und ein ganz großer dazu.
Die Terminabsprache zwecks Erstellung der Bodenplatte und Stelltermin machen die Firmen unter sich aus. Man muss da nix organisieren oder managen.

Der große Vorteil ist aber, dass man schneller einen Stelltermin bekommt.
Denn sobald der Bauantrag durch ist und die Baugenehmigung erteilt wurde, sollte man relativ zeitnah einen Stelltermin bekommen (wir gehen jetzt davon aus, dass die Baugenehmigung der letzte Akt war und der Rest der Bemusterung und Planung abgeschlossen ist).

Der Stelltermin liegt dann oftmals so 3-4 Monate zurück und wenig später erhält man einen Termin für die ausführenden Arbeiten zur Bodenplatte. Zack, alles sollte laufen.

Wenn man jedoch die Arbeiten in Eigenleistung erledigen möchte, ist dies nicht so (zumindest seit 01/2016). Man erhält die Baugenehmigung und kann mit seinen Arbeiten starten. Den Stelltermin gibt es aber erst, wenn die Bodenplatte fertig gegossen wurde und der zuständige Bauleiter von Dan-Wood diese abgenommen hat. Da man das ganze ja auch nicht in wenigen Wochen koordiniert bekommt, verliert man da nicht selten ein paar Wochen bis sogar Monate an Zeit.

Das nächste ist, dass Dan-Wood bei Eigenleistung oder Fremdvergeben die Toleranzen sehr genau nimmt. Dies könnt ihr in den Formularen bei den Bildern entnehmen. Generell sollten die Toleranzen nicht so ein großes Problem darstellen, aber wie sagt man so schön "aufem Bau ist 1cm kein Maß". Für mich war das ok, ich habe die Bodenplatte mit meinem Stiefvater und Stiefbruder gemeinsam errichtet und somit hatten wir das ja selbst in der Hand. Ihr solltet bei Fremdvergabe die Toleranzen in euren Vertrag mit der Firma miteinbeziehen (meiner Meinung nach).
Ich mein, hey, Dan-Wood hat diese Regelung mit Sicherheit nicht umsonst. Ich vermute da gab es schon öfters Komplikationen mit der Ausführung.

Brief vorab von Dan-Wood:


Hier ist dann nochmal explizit drauf vermerkt, dass es den Stelltermin erst nach Abnahme gibt und worauf zu achten ist.


Eins der wichtigen Formulare vorab. Toleranzen:







































Dieses Formular würde ich persönlich VORAB zwecks Angebote einholen mitführen und von den Firmen zumindest mal begutachten lassen, ob dass ein Problem darstellt.



Das ist das Formular welches die entsprechende Fachfirma ausfüllen muss (vielleicht auch vorab mal vorzeigen):





Da dort nirgends was von Eigenleistung erwähnt ist, habe ich das einfach selber ausgefüllt und unterschrieben. Hat keiner gemeckert, und mir war es egal. (By th way, die Jungs mit denen ich das gemacht habe, sind Maurer, also vom Fach).


Und zum Schluss, die Dokumentation für den Erder:






























Abschließend sei gesagt: Das ist definitiv keine Laienarbeit. Ohne permanente fachmännische Unterstützung, sollte sich da niemand ran wagen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen